Wichtige Informationen zu den Coronavirus-Hilfsmaßnahmen

Berlin, 18.06.2021

Die Überbrückungshilfe III wurde bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Die Hilfen wurden dabei nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht. Für Soloselbstständige wurde die Neustarthilfe ebenfalls als Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.


Berlin, 12.04.2021

Neustarthilfe vs. Überbrückungshilfe III: Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.


Berlin, 09.04.2021

Update zur Über­brückungs­hil­fe III: Für be­son­ders stark von der Co­ro­na-Kri­se be­trof­fe­ne Un­ter­neh­men sollen die Fördersätze nochmals erhöht sowie ein Ei­gen­ka­pi­tal­zu­schuss eingeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.  


Berlin, 17.02.2021

Seit gestern ist es nun auch möglich, die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für Soloselbstständige in Höhe von bis zu 7.500 Euro zu beantragen. Die Anträge sind von den Soloselbständigen direkt zu stellen, wofür ein gültiges Elster-Zertifikat benötigt wird. Dieses können Sie hier beantragen. Die FAQ zur Neustarthilfe sind ebenfalls online.


Berlin, 15.02.2021

Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Wie auch schon bei den vorherigen Überbrückungshilfen ist der Antrag zwingend durch einen prüfenden Dritten zu stellen. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.


Berlin, 15.01.2021

Die Fristen für die Beantragung der Corona-Hilfen wurden wie folgt verlängert: Für die Überbrückungshilfe II bis 31.03.2021 und für November- sowie Dezemberhilfe bis 30.04.2021.


Berlin, 30.12.2020

Dezemberhilfen sind gestartet

Seit dem 23.12.2020 können nun auch die Dezemberhilfen beantragt werden. Wie bei der Novemberhilfe werden zunächst Abschläge in Höhe von 50 %  der zu erwartenden Hilfe ausgezahlt, bis die Anträge abschließend bearbeitet wurden. Sollten Sie bereits die Novemberhilfe über uns beantragt haben, stellen wir den Antrag für die Dezemberhilfe automatisch für Sie. Alle weiteren Informationen zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.


Berlin, 18.12.2020

Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen wurden erhöht

Seit dem 11.12.2020 beträgt die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen bei Anträgen über prüfende Dritte EUR 50.000,00. Antragsteller, die bereits eine auf EUR 10.000,00 gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von EUR 50.000,00 erhalten. Die Auszahlung dieser weiteren Abschlagszahlung soll spätestens Anfang Januar 2021 abgeschlossen sein.


Berlin, 01.12.2020

Auch für den Monat Dezember wird es von der Bundesregierung außerordentliche Wirtschaftshilfen in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 für Soloselbständige und Unternehmen geben, die von der vorübergehenden Schließung aufgrund des neuerlichen Lockdowns direkt oder indirekt betroffen sind. Vorläufig gilt dies bis zum 20.12.2020, bei Verlängerung des Lockdowns ggf. auch länger. Darüber hinaus wurde die Überbrückungshilfe III deutlich erweitert und verlängert. Weiter Informationen finden Sie hier.


Berlin, 17.11.2020

Die bisherige Überbrückungshilfe soll als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Darüber hinaus ist eine Neustarthilfe für Soloselbstständige geplant. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Januar 2021 gestellt werden. Weitere Informationen hierüber finden Sie hier.


Berlin, 05.11.2020

Für den Monat November gibt es von der Bundesregierung außerordentliche Wirtschaftshilfen für Soloselbständige und Unternehmen, die von der vorübergehenden Schließung aufgrund des neuerlichen Lockdowns direkt oder indirekt betroffen sind (insbesondere in der Gastronomie, der Hotel-, der Touristik- und Veranstaltungsbranche, für Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos und besonders betroffene Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege und der Fitness). Die Pauschale beträgt 75 % des Umsatzes bei Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Maßgebliche Größe für die Berechnung ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019 (bei jüngeren Unternehmen im Oktober 2020). Soloselbständige erhalten ein Wahlrecht für die Berechnungsmodalität: Sie können als Bezugsgröße für Umsatzrückgänge statt den November des Vorjahres auch den gesamten durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zu Grunde legen. Bereits für den Monat bezogene weitere Hilfen (wie z.B. Überbrückungshilfe II, Kurzarbeitergeld) werden dabei angerechnet. Die Anträge sollen voraussichtlich ab Mitte November gestellt werden können. Die Antragsstellung erfolgt wie bei der Überbrückungshilfe grundsätzlich über uns. Soloselbständige sollen die Nothilfen bis zu einem Förderhöchstsatz von EUR 5.000,00 direkt beantragen können. Weitere Informationen finden Sie hier.


Berlin, 30.09.2020

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 gestellt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Eine Übersicht aller Coronahilfen können Sie hier abrufen.


Berlin, 18.06.2020

Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 die Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen auch Soloselbständige sowie selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Förderprogramm finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie uns mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt haben, werden wir für Sie automatisch prüfen, ob die Voraussetzungen für die Beantragung einer Überbrückungshilfe grundsätzlich vorliegen und Sie hierüber individuell informieren. Hierfür ist es notwendig, dass Sie uns zeitnah die Buchhaltungsunterlagen der Monate April und Mai 2020 zur Verfügung zu stellen.


Berlin, 26.03.2020

Liebe Mandanten,

ab morgen 12 Uhr sollen die Corona-Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln auf der Seite der Investitionsbank Berlin für gewerbliche Solo-Selbständige, Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente; Formel (ohne Gewähr) finden Sie hier) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin und für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin beantragt werden können. Es ist damit zu rechnen, dass die Website der IBB überlastet sein wird. Am besten versuchen Sie es daher außerhalb der normalen Geschäftszeiten.

Es ist noch nicht ganz abzusehen, welche Unterlagen ggf. vorgelegt werden müssen. Wenn man sich allerdings an dem bayerischen Antragsformular orientiert, sollten keine aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Gewinnermittlungen oder Jahresabschlüsse von Nöten sein. Wir möchten Sie daher – insbesondere im Hinblick auf unsere begrenzten Kapazitäten – bitten, den Antrag selbständig zu stellen und uns nur in Ausnahmefällen zu kontaktieren, wenn Sie z.B. Angaben oder Zahlen aus Unterlagen benötigen, die sich bereits bei uns finden. Wir werden dann versuchen, Ihnen so schnell wie möglich die notwendigen Dokumente per E-Mail oder Post zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen möchten wir Sie jedoch bitten, von persönlichen Besuchen unserer Kanzlei abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sollten Sie andere Fördermittel beantragt haben bzw. beantragen wollen, wird Sie Ihre Bank darüber informieren, welche Unterlagen einzureichen sind. Bitte leiten Sie uns diese E-Mail dann einfach weiter. Wir werden Ihnen schnellstmöglich alle Unterlagen, die bereits vorliegen bzw. fertig gestellt sind, per E-Mail oder Post zukommen lassen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir auf Grund der zu erwartenden hohen Anfragequote derzeit noch keine Aussage darüber treffen können, wie viel Zeit wir für die in diesem Zusammenhang noch zu erstellenden Buchhaltungen und Jahresabschlüsse benötigen. Bestenfalls werden die Anträge auch erst mal ohne aktuelle Zahlen bearbeitet. In jedem Fall reichen Sie bitte Ihre Belege zeitnah per E-Mail oder Post bei uns ein.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Beste Grüße & bleiben Sie gesund,

Ihr Team vom Steuerbüro Frey


Berlin, 20.03.2020

Liebe Mandanten,

aus gegebenem Anlass haben wir für Sie einige Informationen zum Thema Coronavirus-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte zusammengestellt. Grundlage hierfür bildet die Pressemitteilung der Bundesministerien für Finanzen und Wirtschaft (siehe Anhang).

Sollte Ihr Unternehmen wirtschaftlich betroffen sein, können Sie folgendes tun:

  1. Steuervorauszahlungen herabsetzen oder fällige Steuern stunden lassen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer; für Lohnsteuer nur in begründeten Ausnahmefällen!); bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie von einer dieser Maßnahmen Gebrauch machen müssen. Bitte widerrufen Sie ggf. auch bestehende Einzugsermächtigungen beim Finanzamt.
  2. Anspruch auf Kurzarbeitergeld prüfen (mindestens 10 % der Arbeitnehmer müssen mehr als 10 % Lohnausfall/ Arbeitsausfall haben; alle wichtigen Hinweise finden Sie hier: Infos zum Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit)
  3. Prüfen, ob im Quarantänefall eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz besteht (gilt sowohl für Angestellte als auch Selbständige; allgemeine Informationen finden Sie hier: Entschädigung Mitarbeiter und Entschädigung Selbständige)
  4. Investitionszulagenfonds/Liquiditätsfonds (gilt nun auch für z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung sowie Clubs) bei der IBB prüfen: Internetseite der Investitionsbank Berlin
  5. KfW-Corona-Hilfen und Finanzierungen der Bürgschaftsbank prüfen: Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau und Internetseite der Deutschen Bürgschaftsbanken
  6. Sofort-Hilfe-Pakete I und II vom Berliner Senat prüfen (letzteres insbesondere für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern): Pressemitteilung Senat zur Soforthilfe I und Pressemitteilung Senat zur Soforthilfe II   
  7. Corona-Schutzschild der Bundesregierung

Des Weiteren finden Sie auf der Serviceseite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe viele weiterführende Informationen einschließlich Hotlines und Links.

Dazu gehören unter anderem:

Wir werden Ihnen in den kommenden Wochen im Rahmen des uns Möglichen mit Rat und Tat beiseite stehen und Sie durch diese wirtschaftlich sehr schwierige Phase begleiten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir direkte Hilfestellung nur zu Punkt 1 anbieten können und zu den Punkten 2 und 3 lediglich unterstützend tätig sein dürfen, da die Anträge von den Arbeitgebern/ Selbständigen/ Mitarbeitern selbst gestellt werden müssen. Ebenso ist anzuraten, sich zu diesen Punkten anwaltlichen Rat einzuholen, da insbesondere Punkt 2 eine Arbeitsvertragsänderung nach sich zieht.  

Beste Grüße & bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Steuerbüro Frey