Was wir bieten

Wir erstellen Ihre laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, erledigen alle Ihre privaten und betrieblichen Steuererklärungen, prüfen Bescheide und vertreten Ihre Interessen engagiert gegenüber den Behörden. In der Regel erteilen uns unsere Mandanten dabei umfassende Vollmachten, sodass wir Ihnen die gesamte Kommunikation mit Behörden, insbesondere dem Finanzamt, abnehmen können.

Doch bevor es dazu kommt, muss man sich erst einmal kennenlernen. Wir vertreten dabei die Theorie (und die Praxis hat dies in den meisten Fällen bestätigt), dass die so genannte Chemie zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater von Anfang an stimmen muss. Nur so ist eine konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit in der Zukunft für beide Seiten gewährleistet. Und genau aus diesem Grund bieten wir grundsätzlich eine umfassende Erstberatung an, die bei einer anschließenden Mandatsübernahme kostenlos ist. Sie erklären uns in aller Ruhe, wer Sie sind, was Sie machen und worin Ihr Beratungsbedarf hauptsächlich besteht und wir erklären Ihnen bereits beim ersten Termin, welche steuerlichen Pflichten auf Sie zukommen und worauf Sie speziell achten müssen.

Gerade in der Existenzgründungsphase ist es immens wichtig, von Beginn an alles richtig zu machen. Deshalb coachen wir besonders Existenzgründer sehr intensiv. Im Laufe der Selbständigkeit und daraus resultierender Expansion ergeben sich dann häufig weitere Fragen, die wir stets umgehend persönlich, per Telefon oder E-Mail beantworten.
Nur so kann man Fehler vermeiden. Und ist bereits etwas „schief gelaufen“, sind wir dafür da, den Fehler nach Möglichkeit wiedergutzumachen. Aber Vermeidung und Wiedergutmachung sind zwei ganz unterschiedliche Dinge, weshalb wir unseren Mandanten immer empfehlen, uns vor jeder größeren Entscheidung zu kontaktieren. Und – das sei an dieser Stelle auch erwähnt – wir rechnen nicht jede Tätigkeit und Auskunft sofort ab. Sie buchen ein Beratungspaket und dazu gehören nun mal auch regelmäßig Fragen zum operativen Geschäft.

Auch das immer bedeutsamer werdende Gebiet des internationalen Steuerrechts wird von unserem Beratungsumfang mit abgedeckt. Durch die Betreuung einer Vielzahl an internationalen Mandanten sind wir auf diesem Gebiet durch häufige Praxisfälle und regelmäßige Weiterbildungen in den Bereichen Umsatzsteuer und Einkommensteuer (z.B. Doppelbesteuerungsabkommen) ein kompetenter Ansprechpartner. Ebenso gehört verhandlungssicheres Englisch bei uns zur Tagesordnung, so dass wir für Sie auch gern die Kommunikation mit ausländischen Geschäftspartnern und Behörden übernehmen.

Einen allgemeinen Überblick über die von uns angebotenen Tätigkeiten erhalten Sie hier:

  • Erstellen von Steuererklärungen

    Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen nutzen wir nach Absprache mit Ihnen alle optimalen Wahl- und Gestaltungsrechte, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren.
    Folgende Steuerbereiche werden dabei von uns angeboten:

    • Einkommensteuer
    • Körperschaftsteuer
    • Gewerbesteuer
    • Umsatzsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungsteuer
    • Hilfestellung bei Grundsteuer
    • Hilfestellung bei Grunderwerbsteuer
  • Erstellen der Finanzbuchhaltung

    Durch die regelmäßige Erstellung der Finanzbuchhaltung erfüllen wir nicht nur Ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt (z.B. Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen), sondern halten Sie auch auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. Zu unserem Service gehört es auch, dass wir Sie nach Abschluss des III. Quartales – also zum 30.09. – über die einkommensteuerliche Situation informieren, in dem wir Ihren Gewinn und Ihre geleisteten Vorauszahlungen hochrechnen und Ihnen dadurch die zu erwartende Einkommensteuerfestsetzung mitteilen. Somit haben Sie noch die Möglichkeit, im IV. Quartal z.B. steuermindernde Investitionen zu tätigen.
    Zu den weiteren Tätigkeiten im Bereich der Finanzbuchführung gehören auch

    • Beratung bei offenen Posten
    • Kostenrechnung
    • Überwachung und Auswertung der in Ihrem Hause gefertigten Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Erstellen von Jahresabschlüssen

    Eng verbunden mit der Anfertigung von Steuererklärungen und Finanzbuchhaltungen ist auch das Erstellen von Jahresabschlüssen, wo wir ebenfalls von allen optimalen Wahl- und Gestaltungsrechten Gebrauch machen.
    Im Einzelnen bieten wir Folgendes an:

    • Erstellung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften
    • Einnahmenüberschussrechnungen
    • Zwischenabschlüsse
    • Anlagenbuchführung
    • Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellen der Lohnbuchhaltung

    Neben der laufenden Lohnabrechnung kümmern wir uns um die notwendigen Bescheinigungen für die Lohnsteuer und für die Sozialversicherungsträger. Ebenso finden in der Regel auch die Prüfungen der Finanzverwaltung und der Krankenkassen in unserem Büro statt, sodass Ihr Betriebsablauf dadurch nicht gestört wird.

    Im Einzelnen besteht unsere Tätigkeit im Bereich der Lohnbuchhaltung aus folgenden Bereichen:

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    • Lohnsteueranmeldungen
    • Krankenkassenmeldungen
    • Berufsgenossenschaftsmeldungen
    • Lohnfortzahlungsanträge
    • Allgemeine Beratung in Personalfragen
  • Gründungs- und Gestaltungsberatung

    Wie eingangs bereits erwähnt, stellt dieser Bereich den umfangreichsten Posten bei der Steuerberatung dar. Hier arbeiten wir eng mit einer Anwaltskanzlei zusammen, da der Übergang zwischen Steuer- und Rechtsberatung meist fließend ist. Um einen Überblick über die einzelnen Beratungsbereiche zu verschaffen, finden Sie nachfolgend Auszüge aus dem Bereich der Gründungs- und Gestaltungsberatung:

    • Erstellung der steuerlichen und gewerblichen Anmeldungen
    • Beratung bei Existenzgründung (Planung, Konzeption, Investition, Finanzierung)
    • Antrag auf Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit (beratende Stelle)
    • Erstellung mehrjähriger Ergebnis-, Finanz- und Liquiditätspläne für Banken und Investoren
    • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
    • Steuer- und Finanzplanung von privaten Immobilien
    • Kreditverhandlungen
    • Bilanzanalysen
    • Vertragsgestaltung unter steuerlichen Gesichtspunkten
    • Rechtsformvergleich
    • Unternehmensumwandlung
    • Unternehmens- und Beteiligungsverkauf
    • Gesellschafterberatung
    • Vermögensberatung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
    • Unternehmensnachfolge
    • Erbschaftsteuerliche Beratung
    • Steuerliche Konzepte bei Betriebsgründung und Betriebsbeendigung
  • Steuerrechtliche Vertretung und sonstige Tätigkeiten

    Zu diesem Beratungsgebiet, welches teilweise ebenfalls in Kooperation mit einer Anwaltskanzlei angeboten wird, zählen insbesondere

    • Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide von Finanzbehörden
    • Klageverfahren vor Finanzgerichten
    • Rechtsvertretung im Fall von Steuerstrafverfahren
    • Testamentsvollstreckung und Vermögensverwaltung
    • Liquidator bei Unternehmensbeendigung
    • Grundstücksverwaltung
  • Spezialisierung

    Durch langjährige Erfahrung aufgrund einer Vielzahl von Mandanten können wir insbesondere nationalen und internationalen Künstlern und Galerien ein breites Beratungsspektrum anbieten. Wir haben u.a. Erfahrung auf dem Gebiet der Abwicklung von Kommissionsgeschäften zwischen Galerien und Künstlern sowie der notwendigen Bedingungen für einen umsatzsteuerfreien Verkauf von Kunstwerken ins Ausland.

    Speziell für internationale Künstler, die sich in Deutschland niederlassen möchten, sind die bürokratischen Hürden zu Beginn meist unüberschaubar, weshalb wir Sie durch den „Bürokratiedschungel“ führen, in dem wir u.a.

    • einen Prüfungsbericht für die Ausländerbehörde zur Erlangung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erstellen,
    • Hilfestellung bei der polizeilichen Anmeldung geben,
    • beratend bei der Wahl der Krankenkasse, insbesondere der Künstlersozialkasse (KSK), zur Seite stehen und Anträge gemeinsam ausarbeiten,
    • sämtliche Anmeldungen beim Finanzamt und Bundeszentralamt für Steuern vornehmen und
    • ganz allgemein die Kommunikation mit deutschen Behörden und Unternehmern führen.